Kosten der Behandlung

In meiner Praxis stelle ich Ihnen meine Leistungen in Rechnung. Privatversicherten werden die Kosten für Psychotherapie vollständig oder zumindest teilweise erstattet.

Privatversicherte sollten sich vor Therapieaufnahme unbedingt selbst über die Tarifbedingungen ihres Versicherungsvertrages zu informieren und abklären, inwieweit Therapiekosten für Psychotherapie erstattet werden (auch für die Beihilfe).

Die Rechnungslegung erfolgt gemäß GOP 3 in Verbindung mit GOÄ4 und folgt den Empfehlungen zu analogen Abrechnungen, wie sie in der Vereinbarung (gütig ab 01.07.24) zwischen der Bundespsychotherapeuten- und Bundesärztekammer, den Beihilfen des Bundes und der Länder sowie dem Verband der Privaten Krankenkassen (PKV-Verband) beschlossen wurden.

Im Erstgespräch erhalten Sie von mir eine Tabelle mit den üblichen Abrechnungsziffern und deren Bewertung.

Falls Sie vorab Fragen zu den Kosten haben, schreiben Sie mich gerne an.