Häufige Fragen zur Psychotherapie
Vor dem Beginn einer Psychotherapie entstehen häufig viele Fragen. Manche betreffen die eigenen Beschwerden, andere den Ablauf einer Behandlung oder die Frage, welche Kosten von einer Versicherung übernommen werden.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die mir im Zusammenhang mit einer Psychotherapie häufig begegnen. Da meine Praxis eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung ist, finden Sie weiter unten auch Informationen zu den unterschiedlichen Möglichkeiten für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte, Selbstzahlende und gesetzlich Versicherte.
Nicht jede persönliche Situation lässt sich in einer FAQ vollständig beantworten. Offene Fragen können wir selbstverständlich auch im Erstgespräch besprechen.
Vor der Psychotherapie
Nein. Sie müssen vor einer Kontaktaufnahme weder eine gesicherte Diagnose haben noch genau wissen, wie Ihre Beschwerden fachlich einzuordnen sind.
Viele Menschen können zunächst nur beschreiben, was sich verändert hat: Sie fühlen sich beispielsweise erschöpft, ängstlich oder niedergeschlagen, ziehen sich zunehmend zurück oder erleben bestimmte Gedanken und Verhaltensweisen als belastend.
In den ersten Gesprächen nehmen wir uns Zeit, Ihre Beschwerden, deren Entwicklung und die Auswirkungen auf Ihren Alltag sorgfältig zu verstehen. Die diagnostische Einordnung gehört zu meiner psychotherapeutischen Arbeit und muss nicht von Ihnen vorweggenommen werden.
Psychotherapeutische Unterstützung kann sinnvoll sein, wenn psychische Beschwerden über einen längeren Zeitraum bestehen, erheblichen Leidensdruck verursachen oder beginnen, wichtige Bereiche Ihres Lebens einzuschränken.
Das kann beispielsweise Beziehungen, Arbeit, Freizeit, Schlaf oder die Bewältigung alltäglicher Aufgaben betreffen. Auch zunehmende Vermeidung, wiederkehrende Ängste, starke Selbstzweifel oder das Gefühl, nur noch zu funktionieren, können Anlass sein, professionelle Unterstützung zu suchen.
Nicht jede schwierige Lebensphase ist automatisch eine psychische Erkrankung. Im Rahmen der ersten Gespräche klären wir deshalb gemeinsam, was hinter Ihren Beschwerden steht und ob eine ambulante Psychotherapie der geeignete Rahmen ist.
Zu meinen Behandlungsschwerpunkten gehören insbesondere Depressionen, Angststörungen, Panikattacken und Panikstörung, Zwangsstörungen, Selbstwertprobleme und starke Selbstkritik sowie Stress und Erschöpfung.
Psychische Beschwerden lassen sich jedoch nicht immer sauber voneinander trennen. Ängste können beispielsweise gemeinsam mit depressiven Beschwerden auftreten, und länger anhaltende Belastungen können unterschiedliche psychische Reaktionen auslösen.
Die Behandlung richtet sich deshalb nicht nur nach einer diagnostischen Bezeichnung, sondern nach Ihrer individuellen Situation und den Zusammenhängen zwischen Ihren Beschwerden.
Für ein Erstgespräch in meiner Privatpraxis verlange ich keine ärztliche Überweisung.
Im weiteren Verlauf kann jedoch eine ärztliche beziehungsweise körperliche Abklärung sinnvoll sein. Außerdem können private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen abhängig von den jeweiligen Bedingungen bestimmte Unterlagen verlangen.
Welche Anforderungen für Ihre persönliche Versicherung gelten, sollten Sie deshalb möglichst direkt bei Ihrem Kostenträger erfragen.
Nein. Für eine erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens.
Sie müssen über das Kontaktformular keine ausführliche Krankheitsgeschichte schildern und sollten dort möglichst keine besonders sensiblen medizinischen Informationen übermitteln.
Hilfreich ist dagegen eine Angabe dazu, an welchen Wochentagen und zu welchen Uhrzeiten regelmäßige Therapietermine für Sie grundsätzlich möglich wären.
Persönliche und diagnostisch relevante Inhalte besprechen wir besser im geschützten Rahmen eines therapeutischen Gesprächs.
Ablauf und Behandlung
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren. Sie beschäftigt sich nicht nur mit äußerlich sichtbarem Verhalten, sondern ebenso mit Gedanken, Gefühlen, körperlichen Reaktionen, persönlichen Erfahrungen und wiederkehrenden Mustern.
Zu Beginn einer Behandlung entwickeln wir gemeinsam ein individuelles Verständnis dafür, wie Ihre Beschwerden entstanden sind und wodurch sie heute möglicherweise aufrechterhalten werden.
Daraus leiten wir konkrete Therapieziele und geeignete Behandlungsschritte ab. Neue Sichtweisen und Verhaltensweisen sollen dabei möglichst auch im Alltag erprobt werden.
Die Verhaltenstherapie bildet die wissenschaftliche und methodische Grundlage meiner psychotherapeutischen Arbeit.
Je nach Ihrem Anliegen können ergänzend Elemente aus neueren verhaltenstherapeutischen Ansätzen einbezogen werden. Dazu gehören unter anderem die Schematherapie, die Akzeptanz- und Commitment-Therapie sowie achtsamkeits- und selbstmitgefühlsorientierte Methoden.
Aufgrund meiner zusätzlichen Weiterbildung können bei geeigneten Anliegen auch hypnotherapeutische Übungen eingesetzt werden.
Entscheidend ist für mich nicht die Anzahl der Methoden, sondern ob eine Vorgehensweise fachlich begründet ist und zu Ihrer individuellen Situation und Ihren Therapiezielen passt.
Nein. Achtsamkeitsorientierte Übungen können bei bestimmten Anliegen ein hilfreicher Bestandteil der Therapie sein, sind aber weder Voraussetzung noch verpflichtender Bestandteil einer Behandlung.
Wenn ich solche Methoden einsetze, geschieht dies säkular, psychologisch nachvollziehbar und eingebettet in die Verhaltenstherapie.
Meine psychotherapeutische Arbeit ist kein religiöses oder spirituelles Angebot. Welche Methoden wir verwenden, richtet sich nach Ihrem Anliegen und der therapeutischen Zielsetzung.
Im Erstgespräch können Sie zunächst schildern, weshalb Sie psychotherapeutische Unterstützung suchen und was Sie gegenwärtig besonders belastet.
Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, einen persönlichen Eindruck von mir und meiner Arbeitsweise zu gewinnen.
Wir besprechen, ob mein Behandlungsangebot grundsätzlich zu Ihrem Anliegen passt und welche nächsten Schritte sinnvoll sein könnten. Auch organisatorische Fragen zu Terminen, Honorar und Kostenerstattung können geklärt werden.
Ein Erstgespräch verpflichtet Sie nicht dazu, anschließend eine Psychotherapie bei mir zu beginnen.
Wenn sich nach dem Erstgespräch eine Psychotherapie als sinnvoll erweist und wir uns beide eine Zusammenarbeit vorstellen können, folgen in der Regel weitere diagnostische und probatorische Sitzungen.
Dabei beschäftigen wir uns genauer mit Ihren Beschwerden, relevanten Erfahrungen, Ihrer aktuellen Lebenssituation und Ihren Behandlungszielen. Gemeinsam entwickeln wir ein individuelles Erklärungsmodell und planen das weitere therapeutische Vorgehen.
Welche formalen Schritte gegenüber Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle erforderlich sind, hängt von Ihrem persönlichen Tarif beziehungsweise Kostenträger ab.
Zu Beginn einer Psychotherapie finden die Sitzungen in meiner Praxis üblicherweise einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt.
Ein regelmäßiger Rhythmus erleichtert es, therapeutische Themen kontinuierlich zu bearbeiten und neue Erfahrungen zwischen den Sitzungen im Alltag zu erproben.
Im späteren Verlauf können die Abstände zwischen den Sitzungen schrittweise größer werden. Der konkrete Rhythmus richtet sich nach Ihrer individuellen Behandlungssituation.
Das lässt sich vor Beginn einer Behandlung nicht für jeden Menschen zuverlässig vorhersagen.
Die notwendige Dauer hängt unter anderem davon ab, welche Beschwerden vorliegen, wie lange sie bereits bestehen, welche Ziele Sie verfolgen und wie sich die Therapie entwickelt.
Manche Anliegen lassen sich innerhalb einer kürzeren Behandlung gut bearbeiten. Bei länger bestehenden oder komplexeren Schwierigkeiten kann eine längere Therapie erforderlich sein.
Im Verlauf überprüfen wir regelmäßig, welche Veränderungen erreicht wurden und welche therapeutischen Ziele noch offen sind.
Viele Veränderungen entstehen nicht ausschließlich während der gemeinsamen Gespräche. Deshalb kann es sinnvoll sein, bestimmte Beobachtungen, Übungen oder neue Verhaltensweisen zwischen den Sitzungen im Alltag auszuprobieren.
Das kann beispielsweise bedeuten, einen bestimmten Reaktionsablauf genauer zu beobachten, eine bisher vermiedene Situation aufzusuchen oder einen neuen Umgang mit belastenden Gedanken zu erproben.
Ich verstehe solche Übungen nicht als schulische „Hausaufgaben“, die richtig oder falsch erledigt werden können. Wenn etwas nicht funktioniert, betrachten wir gemeinsam, was schwierig war und was wir daraus für die weitere Behandlung lernen können.
Grundsätzlich können Psychotherapie und eine medikamentöse Behandlung miteinander kombiniert werden.
Wenn Sie bereits Psychopharmaka oder andere für die Behandlung relevante Medikamente einnehmen, können Sie dies im Erstgespräch ansprechen.
Als Psychologische Psychotherapeutin verschreibe ich selbst keine Medikamente. Wenn eine ärztliche oder psychiatrische Mitbehandlung sinnvoll erscheint, bespreche ich dies mit Ihnen. Entscheidungen über Auswahl, Dosierung oder Veränderungen einer Medikation gehören in ärztliche Hände.
Kosten und Versicherung
Ja. Meine Praxis ist eine Privatpraxis und verfügt über keinen Kassensitz.
Meine Leistungen werden Ihnen deshalb direkt in Rechnung gestellt. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte können die Rechnung entsprechend ihren jeweiligen Bedingungen bei ihrem Kostenträger zur Erstattung einreichen.
Selbstverständlich ist eine Behandlung auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler möglich.
Eine reguläre Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte einer gesetzlichen Krankenkasse ist in meiner Praxis nicht möglich.
In meiner Privatpraxis erhalten Sie die Rechnung direkt von mir.
Die privatpsychotherapeutischen Leistungen werden auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der GOÄ und den für die privatpsychotherapeutische Versorgung geltenden Abrechnungsempfehlungen berechnet.
Welche Leistungen im jeweiligen Behandlungsabschnitt anfallen, erläutere ich Ihnen transparent. Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Seite „Honorare & Erstattung“.
Viele private Krankenversicherungen sehen Leistungen für ambulante Psychotherapie vor. Wie umfangreich die Kosten tatsächlich erstattet werden, hängt jedoch von Ihrem persönlichen Versicherungsvertrag ab.
Unterschiede können beispielsweise bei der Zahl erstattungsfähiger Sitzungen, dem erforderlichen Antragsverfahren, einem Selbstbehalt oder dem erstatteten Gebührensatz bestehen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihre individuellen Versicherungsbedingungen möglichst vor Beginn einer längerfristigen Behandlung zu prüfen.
Der Behandlungsvertrag besteht zwischen Ihnen und meiner Praxis. Meine Rechnung ist deshalb unabhängig davon zu begleichen, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten anschließend erstattet.
Psychotherapeutische Behandlungen können grundsätzlich zu den beihilfefähigen Leistungen gehören. Die genauen Voraussetzungen richten sich jedoch nach dem jeweiligen Beihilfeträger und dem Umfang der geplanten Behandlung.
Für bestimmte Behandlungsabschnitte kann eine vorherige Anerkennung oder Genehmigung erforderlich sein. Wenn Sie zusätzlich privat krankenversichert sind, sollten Sie auch die Bedingungen Ihres privaten Tarifs berücksichtigen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, vor Beginn einer längerfristigen Behandlung zu prüfen, welche Voraussetzungen für Ihre Beihilfe gelten. Erforderliche psychotherapeutische Unterlagen von meiner Seite können wir gemeinsam vorbereiten.
Ja. Sie können eine Psychotherapie in meiner Praxis vollständig selbst bezahlen.
In diesem Fall ist keine Genehmigung durch eine private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder gesetzliche Krankenkasse erforderlich.
Die fachliche Durchführung der Behandlung unterscheidet sich dadurch nicht. Auch als Selbstzahlerin oder Selbstzahler erhalten Sie eine sorgfältige Diagnostik und eine wissenschaftlich fundierte psychotherapeutische Behandlung.
Ja, allerdings nicht im Rahmen einer regulären Kassenabrechnung. Meine Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Deshalb kann ich die Behandlung nicht direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit einer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Als gesetzlich versicherte Person können Sie eine Psychotherapie bei mir grundsätzlich als Selbstzahlerin oder Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Wenn eine notwendige psychotherapeutische Behandlung im regulären Kassensystem nicht rechtzeitig verfügbar ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen außerdem eine Kostenübernahme im sogenannten Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V infrage kommen.
Eine Kostenübernahme sollte unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse geklärt und möglichst schriftlich bestätigt werden. Ich kann nicht garantieren, dass Ihre Krankenkasse einem Antrag auf Kostenerstattung zustimmt.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie zunächst versuchen, einen zeitnahen Behandlungsplatz bei Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden. Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung kann bei der Suche nach einem psychotherapeutischen Angebot einbezogen werden.
Wenn eine notwendige Behandlung trotz ernsthafter Suche nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach den Voraussetzungen einer Behandlung in einer Privatpraxis im Rahmen der Kostenerstattung erkundigen.
Es kann sinnvoll sein, Ihre Suche zu dokumentieren – also beispielsweise, welche Kassenpraxen Sie kontaktiert haben und welche Wartezeiten Ihnen genannt wurden.
Bitte beantragen und klären Sie eine mögliche Kostenübernahme immer vor Beginn der Behandlung. Die Entscheidung darüber trifft Ihre gesetzliche Krankenkasse.
Praxis und Organisation
Ja. Als Psychologische Psychotherapeutin unterliege ich der beruflichen Schweigepflicht.
Was Sie mir im Rahmen der Behandlung anvertrauen, wird grundsätzlich vertraulich behandelt.
Wenn im Rahmen Ihrer Behandlung ein Austausch mit einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen Person sinnvoll wäre, geschieht dies grundsätzlich nur unter den dafür erforderlichen Voraussetzungen und nach entsprechender Abstimmung mit Ihnen.
Nur in besonderen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen können Befugnisse oder Verpflichtungen bestehen, von der Schweigepflicht abzuweichen.
Das kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch Bestandteil einer Einzelpsychotherapie.
Ein gemeinsames Gespräch kann beispielsweise hilfreich sein, um bestimmte Belastungen oder Verhaltensweisen besser zu verstehen oder um zu besprechen, wie eine nahestehende Person unterstützend reagieren kann.
Ob ein solches Gespräch sinnvoll ist, entscheiden wir gemeinsam. Angehörige werden nicht ohne Ihre entsprechende Zustimmung in die Therapie einbezogen.
Das darf und sollte angesprochen werden.
Eine gute therapeutische Zusammenarbeit bedeutet nicht, dass Sie mit allem einverstanden sein müssen oder sich jedes Gespräch angenehm anfühlt. Gleichzeitig sollten Sie sich grundsätzlich respektiert, ernst genommen und ausreichend sicher fühlen.
Wenn Sie Zweifel, Irritationen oder Kritik haben, können wir diese gemeinsam besprechen. Manchmal lässt sich dadurch etwas Wichtiges für die Therapie verstehen.
Es kann sich aber auch zeigen, dass eine andere Therapeutin oder ein anderer therapeutischer Ansatz besser zu Ihnen passt. Gerade die ersten Gespräche dienen deshalb auch dem gegenseitigen Kennenlernen.
Ja. Meine Labradoodle-Hündin Frida ist regelmäßig während der Therapiesitzungen in der Praxis anwesend.
Sie begrüßt neue Patientinnen und Patienten häufig zunächst neugierig und zieht sich anschließend meist in ihr Körbchen zurück.
Viele Menschen empfinden ihre Anwesenheit als angenehm. Wenn Sie jedoch starke Angst vor Hunden haben oder sich in der Gegenwart eines Hundes grundsätzlich unwohl fühlen, ist meine Praxis leider nicht der passende Behandlungsort für Sie.
Die Verfügbarkeit von Therapieplätzen verändert sich und lässt sich deshalb nicht dauerhaft in einer FAQ beantworten.
Den jeweils aktuellen Stand finden Sie auf meiner Seite „Freie Therapieplätze“.
Bitte beachten Sie, dass ein möglicher Therapieplatz auch davon abhängt, ob Ihre zeitliche Verfügbarkeit mit meinen freien regelmäßigen Terminen übereinstimmt.
Krisen und Notfälle
Meine Praxis bietet keine Notfallversorgung und ist nicht durchgehend erreichbar. E-Mails, Kontaktformularnachrichten und telefonische Mitteilungen werden nicht kontinuierlich gelesen.
Bei unmittelbarer Selbst- oder Fremdgefährdung oder einer anderen lebensbedrohlichen Situation wählen Sie bitte den Notruf 112 oder wenden Sie sich unmittelbar an eine psychiatrische Notfallversorgung.
Weitere regionale und überregionale Anlaufstellen finden Sie auf meiner Seite „Hilfe in Krisen und Notfällen“.
Ihre Frage war nicht dabei?
Nicht jede persönliche Situation lässt sich sinnvoll in einer FAQ beantworten. Wenn Sie grundsätzlich überlegen, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis für Sie infrage kommt, können Sie mir über die Kontaktseite eine kurze Anfrage senden.
Im Erstgespräch nehmen wir uns dann Zeit, Ihr Anliegen, mögliche Behandlungsmöglichkeiten und die organisatorischen Rahmenbedingungen gemeinsam zu besprechen.
